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BVerwG, 12.12.1986 - 1 B 207.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Versagung eines Waffenscheins und eines Munitionserwerbsscheins
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1986 - 20 A 273/85
- BVerwG, 12.12.1986 - 1 B 207.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 1 B 207.86
Das Berufungsgericht hat somit ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WaffG) aus verschiedenen Gründen verneint und hat dabei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]) zugrunde gelegt, daß ein Bedürfnis für das Führen einer Schußwaffe nicht vorliegt und daher die Erlaubnis hierfür zu versagen ist, wenn die behauptete Gefährdung des Antragstellers sich auf andere zumutbare Weise verhindern oder ebenso mindern läßt wie durch eine Schußwaffe. - BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75
Bedürfnis eines Landarztes für Schusswaffen - Nachweis eines Bedürfnisses für …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 1 B 207.86
Die Rüge des Klägers, das Berufungsurteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 6.75 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 c = NJW 1975, 2258) ab, entspricht nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.